Seit Ende Juli ist das Infomobil wieder on Tour. Neben Beratung und Fahrausweisverkauf steht in diesem Monat das SchokoTicket ganz im ... Weiterlesen...
Maskenpflicht im ÖPNV bleibt bestehen
Die seit Ende Juli 2022 – geltende neue Coronaschutzverordnung für NRW regelt unter §3 Absatz 1, dass
[…] bei der Inanspruchnahme […] folgender Dienstleistungen […] mindestens eine medizinische Maske (sogenannte OP-Maske) zu tragen ist:
2. in öffentlich zugänglichen […] Verkehrsmitteln, die üblicherweise für den Transport zur Schule, zur Arbeit und zu sonstigen Besorgungen des täglichen Lebens genutzt werden (Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs, Schülerbeförderung und ähnliche Angebote), von Fahrgästen sowie dem Kontroll- und Servicepersonal.
Will sagen: alles bleibt, wie es ist und die Maskenpflicht im ÖPNV gilt weiterhin!